Über Tür steht Verhandlungssaal.
Die Verhandlung fand am Landesgericht Leoben statt.
APA/ROLAND SCHLAGER

Leoben – Ein "außergewöhnlich brutaler Femizid" ist laut Staatsanwältin am Montag am Landesgericht Leoben im Mittelpunkt gestanden. Ein 62-Jähriger soll im November 2023 seine Ehefrau im Bezirk Murtal durch 40 Messerstiche getötet haben. Das Motiv war Eifersucht, er verdächtigte sie, einen Liebhaber zu haben. Da er als nicht zurechnungsfähig eingestuft wurde, verfügte das Gericht eine Einweisung in ein forensisch-therapeutisches Zentrum.

Wie Gerichtspsychiater Manfred Walzl erläuterte, leidet der Mann an einer wahnhaften Störung. Hatte der Gutachter ihn zunächst trotzdem als zurechnungsfähig eingestuft, so revidierte er bei der Verhandlung seine Meinung. Das sei nur ein Zwischengutachten gewesen, so der Sachverständige. Aufgrund dieser Einschätzung wurde den Geschworenen zusätzlich die Frage nach der Zurechnungsfähigkeit gestellt, die diese verneinten.

Angebliche Untreue und heftiger Streit

Das Paar war seit 1987 verheiratet und hatte einen gemeinsamen Sohn. Die Frau (57) arbeitete in einem Seniorenheim, wo sie nach Verdächtigungen ihres Mannes einem Pfleger nähergekommen sein soll. Der Betroffene konnte den Nebenbuhler weder genau beschreiben noch seinen Namen nennen. Am Tag der Tat kam es wegen der angeblichen Untreue wieder einmal zu einem heftigen Streit. "Bei ihm hat sich ein Schalter im Kopf umgedreht", meinte der Verteidiger, der die Tat seines Mandanten nicht beschönigte, sondern nur auf das Geständnis verwies.

Der Enkel des Angeklagten und des Opfers hatte in der kontradiktorischen Vernehmung angegeben, seine Großeltern hätten besonders in den drei bis vier Wochen vor der Tat immer wieder laut gestritten. Er habe auch gesehen, wie der Großvater die Handtasche seiner Frau durchsucht hatte.

Die acht Geschworenen entschieden einstimmig, dass der 62-Jährige den Mord begangen habe. Sie befanden aber auch, dass er nicht zurechnungsfähig sei, wodurch er nicht zur Verantwortung gezogen werden kann. Der Pensionist wird in ein forensisch-therapeutisches Zentrum eingeliefert. Er nahm die Entscheidung an, die Anklägerin gab keine Erklärung ab. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. (APA, red, 6.5.2024)